Teilnehmen

Aufgrund technischer Umstellungen kommt in diesem Jahr für Anmeldung und Konferenzverwaltung ein neues System zum Einsatz. Wir haben dieses System von Grund auf neu entwickelt und nutzen es erstmalig. Trotz intensiver Testphase kann es zu Fehlern kommen. Wir bitten diese Fehler zu entschuldigen. Bitte wende dich in diesem Fall an die Teilnehmendenbetreuung ([email protected]) und berichte von dem Fehler. Diese wird sich dann um dein Anliegen kümmern.

Dein Weg zu MUNBW beginnt hier

Noch bis zum 23. Dezember anmelden.

Zielgruppe

Du bist zwischen 15 und 21 Jahren? Dann kannst du dich für MUNBW anmelden. Es spielt keine Rolle, ob du noch zur Schule gehst, studierst oder eine Ausbildung machst. Auch setzen wir kein Wissen zu den Vereinten Nationen voraus. Während der Vorbereitungsphase erhältst du alle wichtigen Informationen.

Teilnahmebeitrag

Zur Teilnahme ist die Zahlung des Teilnahmebeitrages in Höhe von voraussichtlich 70 € notwendig. Dieser deckt die Teilnahme an allen Veranstaltungen, sowie die Verpflegung auf der Konferenz ab. Die Anreise sowie die Unterkunft sind nicht davon erfasst und werden nicht zentral von MUNBW organisiert. In Stuttgart gibt es mehrere Jugendherrbergen und Hostels, in denen kostengünstig übernachtet werden kann. WIr empfehlen, so früh wie möglich zu buchen.

Um allen Personen eine Teilnahme zu ermöglichen, bieten wir Maßnahmen zur finanzielle Entlastungen. Erfahre hierzu mehr bald auf der Seite „Zugänglichkeit“ oder kontaktiere die Teilnehmendenbetreuung unter [email protected].

Deine Möglichkeiten zur Teilnahme

als Delegierte*r

Wenn du als Delegierte*r einen Staat vertreten möchtest, kannst du dich entweder alleine oder als Gruppe anmelden. Bei der Anmeldung bewirbst du dich auf eine Delegation, also den Staat, den du vertreten möchtest. Nach Ende der Anmeldephase bekommst du Ende Dezember mitgeteilt, welchen Staat du in welchem Gremium vertreten darfst. Ab dann beginnt deine inhaltliche Vorbereitung. Weitere Informationen erhältst du im Anmeldeprozess.

als Prozessbevollmächtige*r

Als Bevollmächtigte*r vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) vertrittst du deinen Staat in der streitigen völkerrechtlichen Angelegenheit entweder als klagende oder beklagte Partei. Die Anmeldung funktioniert wie die als Delegation entweder alleine oder als Gruppe von maximal 2 Personen.

als Richter*in

Als eine*r von 15 Richter*innen vor dem Internationalen Gerichtshof vertrittst du das Rechtssystem deines Staates. Die Anmeldung ist nur als Einzelbewerbung möglich. Nach der Anmeldephase erfährst du, welches Rechtssystem und damit im Grunde welchen Staat du vertreten wirst. Dann beginnt das schriftliche (Vor-) Verfahren – das heißt, die Konferenz-Vorbereitung. In dieser Phase erarbeitest du dir die (völker-) rechtsdogmatischen Ansichten deines Staates in Bezug auf den vorgelegten Sachverhalt.

als Vertreter*in eines Nichtstaatlichen Akteurs

Auch für die Vertretung eines Nichtstaatlichen Akteurs kannst du dich entweder alleine oder als Gruppe anmelden. Bei der Anmeldung bewirbst du dich auf eine Delegation, also den Akteur, den du vertreten möchtest. Nach Ende der Anmeldephase bekommst du mitgeteilt, welchen Akteur du vertreten darfst. Ab dann beginnt deine inhaltliche Vorbereitung. Weitere Informationen erhältst du im Anmeldeprozess.

als Journalist*in

Für das Presseteam kannst du dich im Rahmen einer Einzelbewerbung anmelden. Auch hier beginnt deine Vorbereitung nach der Anmeldephase. Weitere Informationen erhältst du im Anmeldeprozess.